Informationen für Unternehmen

1. Baustellen:

Dieser Abschnitt beschreibt die Vorgehensweise der Unternehmen die Arbeiten auf dem luxemburgischen Autobahnnetz ausführen wollen.

Arten von Arbeiten

  1. Durchzuführende Arbeiten im Seitenstreifen mit Zugang von außen. ( Illustration pdf)
  2. Durchzuführende Arbeiten im Seitenstreifen die den Zugang von der Straße ausgehend erfordern. ( Illustration pdf)
  3. Arbeiten auf den Fahrspuren die den Zugang von der Straße ausgehend erfordern, sowie die Sperrung der BAU (Standspur), der VL (Normalspur) und/oder der VR (Überholspur). ( Illustration pdf)
  4. Tunnelarbeiten.
  5. Arbeiten an den Infrastrukturen des CITA.

Baustellenanträge

Für alle Arbeiten die auf Kraftfahrzeugstraßen auszuführen sind, einschließlich dem anliegenden Gelände, der Zufahrten und der Ausfahrten, müssen die Unternehmen zwingend Baustellenanträge an den CCT-CITA einreichen (Formular „Koordination der Baustellen auf den Autobahnen pdf) (Fax, E-Mail-Adresse):

FAX: 31 34 16

E-Mail: cita-dispatching@pch.etat.lu

Unabhängig davon ob die Baustelle in Absprache mit einem Techniker der Straßenverwaltung geplant wurde, muss ein Baustellenantrag eingereicht werden.

Die einzuhaltenden Bestimmungen sind im Dokument „Allgemeine Bedingungen“ aufgeführt, die Bestandteil des Baustellenantrags ist.

Bewilligungsfristen

Für eine Sperrung der Autobahn (eine Richtung) muss der ordnungsgemäß gestellte Antrag vom Unternehmen beim CCT-CITA mindestens 4 Monate vor dem gewünschten Ausführungstermin eingereicht werden.

Für die Sperrung von Fahrstreifen, muss der ordnungsgemäß gestellte Antrag vom Unternehmen beim CCT-CITA mindestens 2 Monate vor dem gewünschten Ausführungstermin eingereicht werden. Das Gleiche gilt für alle weiteren Arbeiten, die auf dem sich der Kraftfahrzeugstraße anschließenden Gelände, durchzuführen sind.

Arbeitsbereiche und Arbeitszeiten

In Richtung Stadt Luxemburg und auf deren Umgehungsstraße, sind Arbeiten grundsätzlich nur ab 9 beziehungsweise 10 Uhr morgens genehmigt. In Richtung der Grenzübergänge müssen die Arbeiten vor 16 Uhr abgeschlossen sein. Die Arbeitszeiten müssen genau eingehalten werden.

Die endgültige Genehmigungsentscheidung liegt beim Leiter des CCT-CITA.

Nachschlagewerk(auf Französisch): Organisation und Signalisierung von Straßenbaustellen pdf

Allgemeiner Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Jedes auf einer Baustelle des luxemburgischen Autobahnnetzes anwesende Unternehmen muss sich an die geltenden Rechtsvorschriften halten.

Für das gesamte Autobahnnetz wurde ein allgemeiner Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ( PGSS pdf) erstellt und die Unternehmen, sowie all deren Subunternehmen, müssen sich an diesen Plan halten. Für die Baustellen auf denen mehrere Unternehmen tätig sind, müssen diese einen gesonderten Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ( PPSS pdf) erstellen und ihn im Vorfeld dem Sicherheits- und Gesundheits-Koordinator vorlegen.

Ausländische Unternehmen – Sozialausweis

Alle Bedienstete und Arbeiter ausländischer Unternehmen die auf Baustellen im Großherzogtum arbeiten, müssen im Besitz einer Arbeiternehmerentsendung „Badge social“ (Sozialausweis) sein.

Dieser Ausweis ist bei der Gewerbeinspektion (ITM) unter https://edetach.itm.lu erhältlich

 

2. TMC in Luxemburg

Die TMC Location Code List (LCL) wurde von der Straßenbauverwaltung im Oktober 2016 überarbeitet.

Die Version 3 wird ab dem 28.03.2017 kostenfrei von der Straßenbauverwaltung zur Verfügung gestellt (Anfrage an dgt.tmc@pch.etat.lu).

Die TMC Location Code List ist durch die europäische Vereinigung TISA zertifiziert und tritt ab dem 10.4.2017 in Kraft. Zum Erhalt der LCL Version 3 sind die Nutzungsbedingungen zu akzeptieren (Nutzungsbedingungenpdf).

 

3. Schwertransporte

Für Fahrzeuge mit Abmessungen welche die vorgeschriebenen Grenzwerte überschreiten (zum Beispiel mit einer Höhe größer als 4 m), müssen die Betroffenen Anträge auf Zulassung bei den zuständigen öffentlichen Einrichtungen stellen.

Die Angaben dazu sind folgender Seite zu entnehmen (auf Französisch):

Portail Transports

 

4. Markierungen

Die Anträge für die Markierung der unterirdischen Leitungsnetze sind an folgende Anschrift zu senden:

marquage.eclairage@pch.etat.lu

Zu übermitteln sind folgende Angaben:

  • Name des Projekts
  • Genaue Anschrift: Straße, Ortschaft, Kilometerpunkt
  • Kontakt: Firma, Name, Telefon, E-Mail

Die zuständige Stelle wird Sie daraufhin schnellstmöglich kontaktieren um einen Termin zu vereinbaren.