EU-Richtlinie 2008/96/CE - Sicherheitsmanagement für die Straßeninfrastruktur
Entsprechend der EU-Direktive „2008/96/CE“ und im Einklang mit dem Gesetz vom 27 April 2012 betreffend « la gestion de la sécurité des infrastructures routières », ist die Straßenbauverwaltung verpflichtet, die Verkehrsteilnehmer über Streckenabschnitte mit starker Unfallhäufung zu informieren, welche auf dem europäischen Streckennetz (TEN-T) liegen. Hierfür werden die Sicherheitspotentiale (SIPO) einzelner Streckenabschnitte ermittelt. Seit 2019 veröffentlicht die Straßenbauverwaltung die Sicherheitspotentiale nicht nur für das europäische Streckennetz TEN-T, sondern für das gesamte luxemburgische Autobahnnetz.
TEN-T (Trans European Transport Networks): Europäisches Straßenverkehrsnetzwerk, welches den Direktiven der Europäischen Kommission unterliegt. In Luxemburg sind dies folgende Autobahnabschnitte:
- A1 (Croix de Gasperich – Grenzübergang Wasserbillig)
- A3 (Croix de Gasperich – Grenzübergang Zoufftgen)
- A6 (Croix de Gasperich – Grenzübergang Weyler)
- A13 (Croix de Bettembourg– Grenzübergang Schengen)
SIPO (Sicherheitspotential): Das Sicherheitspotential eines Straßenabschnittes ist der Unterschied zwischen den Unfallkosten (Anzahl und Schwere der Unfälle), die bei richtliniengerechtem Ausbau zu erwarten wären, und den vorhandenen Unfallkosten.
Somit ist das Sicherheitspotential eine wichtige Unfallkenngröße, welche die Streckenabschnitte aufzeigt auf denen sicherheitsverbessernde Maßnahmen die größte Wirkung erwarten lassen. Das Sicherheitspotential gibt hierbei keine absoluten Unfallzahlen wieder, sondern wird aus den ermittelten Unfallkosten nach den „Empfehlungen für die Sicherheitsanalyse von Straßennetzen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen (FGSV) errechnet.