FAQ

Ist es möglich dass sich die Anzeige der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb und innerhalb des Tunnels unterscheidet?

Ja, dies kann bei Verkehrsbeeinträchtigungen, Baustellen oder Unfällen kurzfristig passieren. Dies kann der Fall sein, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit zum Zeitpunkt der Einfahrt eines Verkehrsteilnehmers in den Tunnel auf 90 km/h begrenzt ist und das CITA das Szenario des Tunnelmanagements nach einem Vorfall auf ein Szenario mit einer niedrigeren zulässigen Geschwindigkeit ändert (auf 70 oder sogar 50 km/h. Die Höchstgeschwindigkeit-Anzeigen werden also geändert während der Durchquerung des Tunnels. Denken Sie daran, dass der Benutzer immer die in Echtzeit angezeigte zulässige Höchstgeschwindigkeit einhalten muss.

Wieso wird, im Falle einer Fahrbahnsperrung im Innern eines Tunnels, diese Fahrbahn schon vor dem Eingang des Tunnels gesperrt?

Das Gesetz vom 21. November 2007 über die Mindestsicherheitsanforderungen für bestimmte Straßentunnel, sieht vor, dass bei einer Fahrspursperrung in einem Tunnel diese zur Vermeidung von Auffahrunfällen in ihrer Gesamtlänge vom Portalbereich an gesperrt werden muss. Das Gleiche gilt für die Auffahrten zu einem Tunnel. Zum Beispiel wird die Auffahrrampe zur A7, vom Kreisverkehr Lorentzweiler auf der N7 aus kommend in Richtung Luxemburg jedes Mal gesperrt, wenn ein Fahrzeug auf der Normalspur im Tunnel verunfallt ist oder aus sonstigen Gründen stehen bleibt. Da Unfälle und Pannen unvorhersehbar sind, ist keine vorherige Bekanntgabe möglich.

Wieso ist an manchen Tagen die Überholspur im Tunnel Stafelter auf der Autobahn A7 zu den Spitzenstunden in Richtung Luxemburg gesperrt?

Es muss vermieden werden, dass sich während der morgendlichen Spitzenstunden ein Stau im Innern des Tunnels bildet, dies aus Sicherheitsgründen: Im Falle eines Feuers oder eines anderen Zwischenfalls, wären die Fahrzeuge im Tunnel festgesetzt, der Ausweg wäre versperrt. Hinzu kommt, dass im Falle eines Staus auf beiden Fahrspuren und wegen der Enge in einem solchen Tunnel, die Sicherheitskräfte keine Möglichkeit hätten in oder hinter den Tunnel zu gelangen.

Das Sperren der Überholspur ist also eine sicherheitsbedingte Verkehrsmaßnahme.

Sind die Informationen (Webcams, Reisezeit,....) öffentlich zugänglich?

Ein Großteil der Informationen (Webcam, Reisezeit, etc.) ist uneingeschränkt verfügbar und kann problemlos in Intranet oder Internet integriert werden.

Die verschiedenen Datensätze finden Sie auf der Seite data.public.lu.

Hier ist der direkte Link zu den Informationen unserer Verwaltung:

https://data.public.lu/en/organizations/administration-des-ponts-et-chaussees/

Warum und wie oft werden die Tunnels wegen Arbeiten gesperrt?

Im Prinzip werden die luxemburgischen Tunnel zweimal pro Jahr gewartet und gewaschen. Zum Vergleich variieren im Ausland die Wartungsperioden in Tunnel zwischen monatlich und zweimal im Jahr. Allgemein kann man festhalten, dass an einem Tag maximal eine Tunnellänge von 500m gewartet wird (idem für die Waschung), dies wird dann noch eingeschränkt durch die Anzahl der zu wartenden Installationen und dem allgemeinen Zustand des Tunnels.

Die Wartungen können aus temperaturtechnischen und winterdiensttechnischen Gründen nicht im Winter durchgeführt werden, so dass im Frühjahr ein Zeitraum von März bis Mai und im Herbst von Ende August bis Oktober zur Verfügung stehen, um halbwegs den 6-monatigen Abstand zwischen den Wartungen zu garantieren. Weniger Wartungen, bzw. längere Wartungsabstände, würden mehr kurzfristige Sperrungen bedeuten.

In den genannten Zeiträumen müssen dann die rund 20 Tunnel gewartet und gewaschen werden. Diese Arbeiten, sowie alle anderen Autobahnbaustellen, werden zuerst so festgelegt, dass sie nicht mit den Urlaubszeiträumen von Belgien, Frankreich, den Niederlanden, Deutschland und Luxemburg, sowie den Feiertagen dieser Länder zusammenfallen oder während größeren Veranstaltungen stattfinden.

Die Wartungen werden im Prinzip so festgelegt und kombiniert, dass die Waschung nicht die durchgeführten Wartungen zunichtemacht und umgekehrt. D.h. wenn nur möglich wird in verschiedenen Tunnel nachts gewaschen und tagsüber gewartet. Die Putzfirma ist aber beschränkt auf einen Zeitraum von 3 Wochen, in denen diese in 2 Schichten (Tag / Nacht) die Wascharbeiten durchführt. Diese 3 Wochen sind vorgegeben, da diese sich in das interne Programm der europaweit arbeitenden Firma einbindet. Hier gibt es wenig Spielraum (vielleicht eine Woche verschiebbar). Des Weiteren ist es organisatorisch, personaltechnisch und arbeitsrechtlich unmöglich in dem gleichen Zeitraum die Wartung aller Tunnel durchzuführen.

Eine normale Wartung ist auf 7-8 Stunden angesetzt (ohne nicht vorgesehen Probleme zu beheben), wobei jedes Mal vorher und nachher nochmal 2 Stunden Arbeit anfallen um die Sperrung und Umleitungsbeschilderung aufzustellen oder zu entfernen bzw. umzustellen.

Die Tunnelwartungen werden natürlich auch in Abstimmung mit den weiteren Autobahnsperrungen zur Fahrbahnerneuerung, Baustellenumstellung, Brückenbaustellen festgesetzt und ab einem gewissen Moment sind bei dem aktuellen Baustellen- und Arbeitsrhythmus Konflikte unausweichlich.

Bei dem Betrieb eines Tunnels müssen vordergründig der Brandschutz und die Sicherheit der Benutzer der Anlage betrachtet werden. Dies bedingt immer vorerst eine technische Planung der Wartung mit Einbezugnahme der vorher beschriebenen Punkte.

Welches sind die Richtlinien für Flüge von Drohnen und Flugmodellen in der Umgebung einer Autobahn
  1. Überflüge einer Autobahn sind für Drohnen und Flugmodelle verboten und dies im Rahmen der Einzäunung die den Zugang zum Bereich der Autobahn sperren, einschließlich der Bauwerke (Brücken) die die Autobahnen überqueren, der Raststätten, der Auffahrten, der Autobahnkreuze und der Verbindungsstellen.
  2. Überflüge durch Drohnen und Flugmodelle der Zone non-aedificandi (Zone von +/- 25m entlang der Autobahn außerhalb der Einfriedung) unterliegen einer Genehmigung nach Abstimmung mit der Abteilung der Autobahnen (CIEA) und benötigen die Erstellung eines ausführlichen Flugplans (an dgt@pch.etat.lu zu richten).
  3. Bei vorliegender Genehmigung, sind die Flugdaten und Flugzeiten mindestens 24 Stunden im Voraus an das Dispatching des CITA und an die Autobahnmeisterei (cita-dispatching@pch.etat.lu und dgt@pch.etat.lu) zu senden und gegebenenfalls ist ein Treffen vor Ort mit der Abteilung der Autobahnen erforderlich.
TMC in Luxemburg

die TMC Location Code List (LCL) wurde von der Straßenbauverwaltung im Oktober 2016 überarbeitet.

Die Version 3 wird ab dem 28.03.2017 kostenfrei von der Straßenbauverwaltung zur Verfügung gestellt (Anfrage an dgt.tmc@pch.etat.lu).

Die TMC Location Code List ist durch die europäische Vereinigung TISA zertifiziert und tritt ab dem 10.4.2017 in Kraft.

Zum Erhalt der LCL Version 3 sind die Nutzungsbedingungen zu akzeptieren (Nutzungsbedingungen).

Welche Bedeutung hat das Straβenschild mit der Aufschrift „A6 -1,5“ ?

Im Straβennetz, auf Autobahnen, Nationalstraβen und untergeordneten Straβen gibt es 2 Orientierungshilfen: der Straβenname und der Kilometerpunkt (PK) oder der Orientierungspunkt (PR).

Anhand dieser Indikatoren kann der Verkehrsteilnehmer sich bei Bedarf im Straβennetz orientieren. Die Angaben befinden sich entweder auf Meilensteinen oder Verkehrszeichen.

In diesem konkreten Fall handelt es sich um die Autobahn nach Arlon und den Kilometerpunkt 1,5.

Was ist CITA ?

CITA (Contrôle et Information du Trafic sur les Autoroutes) ist eine Abteilung der Autobahndivision der nationalen Straβenbauverwaltung.

Seine Aufgabe besteht in der Verwaltung der dynamischen Einrichtung von 160 km Autobahn und um die 20 Tunnels, die ununterbrochen an das CITA System angeschlossen sind.

Außerdem überwacht CITA rund um die Uhr das Autobahn-Netzwerk und die Tunnels mit fast 600 Kameras und fast zweihunderttausend anderen Ausrüstungen.

CITA koordiniert die Eingriffe vor Ort im Falle von Vorfällen und Unfällen mit einer 24/7 Bereitschaft und informiert die Verkehrsteilnehmer über jede Verkehrsstörung direkt durch direkte dynamische Signalisierung und indirekt über dritte teilnehmende Dienste (z.B. ACL, 112, Polizei, Auslandsstraßenverwaltungen...).

In der Tat ist das Hauptziel, weitere Zwischenfälle zu vermeiden und Verkehrsstauungen verbunden mit Zusammenbrüchen zu reduzieren.

Im Rahmen einer nachhaltigen Verkehrsverwaltung  managt CITA den Planungsumfang, die Organisation und die Aufsicht der jährlichen 1000 Straßenarbeiten, um eine breitgefächerte Reihe von Vorteilen in den Bereichen Sicherheit, Beweglichkeit und Umwelt zu garantieren.

Was bedeuten die Abkürzungen auf den Kamerabilder?

Das gesamte Autobahnnetz ist, bei der Konzeption von CITA, durchgehend kodifiziert worden. Alle Anlagen und Geräte, welche von CITA überwacht und gesteuert werden, können dadurch klar identifiziert und lokaliseiert werden. Um eine Stelle an der Autobahn zu identifizieren reichen 2 Informationen: die Richtung und der Kilometerpunkt (PK).

Diese Information finden Sie sowohl auf den Bildern im Livestream als auch auf den Webcams. An Hand der Karte  können sie mit ein bisschen Übung sehr leicht den Ort der Kamera abschätzen.

Anbei die Kodifizierungen der luxemburgischen Autobahnen jeweils nach deren Richtung:

  • A1 : GT Gasperich-Trier / TG Trier-Gasperich
  • A3 : VM Ville-Metz / MV Metz-Ville
  • A4 : RH Raemerich (Rédange)-Hollerich / HR Hollerich-Raemerich(Rédange)
  • A6 : GW Gasperic-Weyler / WG Weyler-Gasperich
  • A7 : FN Fridhof-Neudorf / NF Neudorf-Fridhof
  • A13 : PS Pétange-Saar / SP Saar-Pétange
Wie reagiert CITA im Falle einer “Geisterfahrer”-Meldung?

Im Falle einer „Geisterfahrer“-Meldung, beschränkt CITA die Geschwindigkeit auf 50 km/h auf dem betroffenen Teilstück der Autobahn, und zeigt auf den dynamischen Anzeigetafeln die folgende Botschaft “Attention voiture en contresens, serrez à droite” bis zum Moment an, wenn festgestellt wurde dass keine Gefahr mehr besteht.

Werden die Bilder der Überwachungskameras aufgezeichnet?

Die Überwachungskameras werden von CITA nicht zur Aufzeichnung von Daten / Bilder verwendet.

Was bedeuten die Farben bei der “Verkehrssituationsübersicht”?

Die Verkehrssituationsübersicht wird farblich nach folgenden Kriterien angezeigt:

  • Grün : freier Vekehr
  • Orange : dichter Verkehr
  • Hellrot : zähfließender Verkehr
  • Dunkelrot : Stau
  • Grau : keine Daten verfügbar
Warum gibt es keine CITA spezifische App ?

Die Webseite ist so aufgebaut dass sie sich automatisch den verschiedenen Auflösungen der einzelnen Bildschirme für Computer, Tablets oder Smartphones anpasst – ein einfaches Bookmark ermöglicht ein direktes Anzeigen der Webseite.

Organisation von Großprojekten auf dem Autobahnnetz

Um den Autofahrern ein angemessenes Straßennetz bereitzustellen, müssen regelmäßig Arbeiten am Straßenbelag sowie an sonstigen Bauten vorgenommen werden. 
Diese Arbeiten werden, soweit möglich, am Wochenende sowie nachts durchgeführt.
Aufgrund unvorhersehbarer Zwischenfälle ist es aber leider nicht immer möglich alle Fahrbahnen während der Hauptverkehrszeit freizugeben.

Schlaglöcher

Die Straßenbauverwaltung ist sich des Problems bewusst und führt auf dem gesamten Autobahnnetz regelmäßig Arbeiten zwecks Behebung der Schlaglöcher aus.

Zeitangabe betreffend die Schließung und Freigabe der Autobahn im Falle einer Baustelle

Die angegebenen Zeiten betreffend die Schließung der Autobahn gelten nur als Hinweis. Angesichts des Umfangs der Baustellen, ist es leider nicht immer möglich die angegebenen Zeiten genau einzuhalten.

Hierbei sollte man auch die Dauer der Vorarbeiten mitrechnen, die nötig sind um eine Baustelle fachgemäß einzurichten (Ausschilderung der Umleitung, Absperrung, Abdeckung der bestehenden Straßenbeschilderung, ...)

Bei größeren Baustellen können allein solche Arbeiten bereits zwischen einer und drei Stunden dauern.

Baustellen im Straßennetz ( Nationalstraßen und Landstraßen)

CITA hat nicht alle Informationen betreffend laufenden Baustellen des nationalen Straßennetzes (Nationalstraße und Landstraße)

Bitte wenden sie sich für diesbezügliche Informationen an die Regionaldivision Luxemburg (dvl@pch.etat.lu - tél.: (+352) 2846 - 2100) respektiv Diekirch ( dvd@pch.etat.lu - tél.: (+352) 2846 - 3100) oder direkt an die betroffenen Gemeindeverwaltungen.

Verwaltung der Verkehrsampeln im Straßennnetz

Die Straßenbauverwaltung ist ausschließlich für einige wenige Verkehrsampeln in der Nähe von Autobahnkreuzen zuständig.

Die Verwaltung der meisten Verkehrsampeln unterliegt der jeweiligen Gemeindeverwaltung.

Haltelinien an den Tunneleinfahrten

Seit längerem muss CITA feststellen, dass die Ampeln bei Schließung eines Tunnels von den Verkehrsteilnehmern entweder nicht wahrgenommen werden, oder einfach ignoriert werden. Es wurden deshalb Haltelinien vor den Ampeln angebracht welche dem Verkehrsteilnehmer einen Hinweis geben an welcher Stelle Sie anhalten sollen.